Erteilungsvoraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis:
An folgende Voraussetzungen ist die Erteilung einer Fahrerlaubnis/Führerschein gebunden bzw. der Bewerber um eine Fahrerlaubnis muss:
- - Einen ordnungsgemäß eingetragenen Wohnsitz im Inland haben
- - Bei einigen Fahrerlaubnisklassen wie z.B. bei Klasse C, Klasse D, im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein.
- - Für die beantragte Fahrerlaubnisklasse das erforderliche Mindestalter haben
- - Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sein
- - Die Anforderungen, die an sein Sehvermögen gestellt werden, erfüllen
- - In Erster Hilfe ausgebildet worden sein, und zwar theoretisch und praktisch
- - An einer Fahrschule im vorgeschriebenen Umfang eine praktische und theoretische Fahrausbildung absolvieren
- - Die Befähigung einer Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung nachweisen können.
Er darf außerdem keine Fahrerlaubnis eines EU- oder EWR-Staates besitzen.
Die Fahrerlaubnis (Fahrberechtigung bzw. Lenkberechtigung) bedeutet ein Dauer-Verwaltungsakt. Das heißt, es ist die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Es bedeutet aber auch, dass sie an einen bestimmten Fahrzeugtyp bzw. Fahrzeugklasse gebunden ist.
Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar → Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein.
Die Fahrerlaubnis kann von der Fahrerlaubnisbehörde, falls erforderlich, beschränkt oder unter div. Auflagen erteilt werden (falls der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kfz geeignet ist).
Insbesondere kann die Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder bestimmte Fahrzeuge, die mit besonderen Einrichtungen versehen sind, erfolgen.
